Spielregeln

§1 Accounts
Der Account darf ausschließlich alleine
(d.h. von einer Person) gespielt werden.

I Account-Sharing
Accountsharing ist nicht erlaubt.
Ausnahme: Sitting nach den in Punkt II angegebenen Regeln.

II Accountsitting
Accountsitting ist beim zuständigen GO deines Servers anzumelden!
Accountsitting ist nur dann erlaubt, wenn folgende Regeln eingehalten
werden:

1. Es darf maximal für 15 Tage am Stück gesittet werden.
2. Es darf jeweils nur ein Account von einer Person gesittet werden (also
maximal zwei Accounts möglich, der eigene und der nach diesen Regeln
gesittete Account). Sitter und gesitteter Account dürfen auf einem Server
spielen.
3.Nachdem der Account gesittet wurde, müssen mindestens 7 Tage vergehen,
bevor er erneut gesittet werden darf.
4. Bei gesitteten Accounts dürfen keinerlei Veränderungen an
E-Mail-Adresse, Charakterbeschreibung und / oder Passwort vorgenommen werden.
5. Der Sitter darf lediglich den Account zur Menschenjagd und zum Arbeiten
nutzen. Angriffe sind während des Sittens verboten.

Verstöße gegen diese Regeln werden entsprechend der Multi-Regeln
geahndet.



III Multiaccounting

Multiaccounts werden ohne Vorwarnung gesperrt.
Accounts, die nur dazu dienen, einen anderen Account aufzubauen, egal ob
aktiv oder passiv (also als Lieferant oder als Angriffsziel), fallen ebenfalls
unter diese Regel.




IV Accounttausch / Accountübergaben

1. Der alte Besitzer übergibt den Account per Email an den dafür zuständigen Trial- / GO / SGO

2. In dieser Mail stehen der Server, der alte Nick, und die Emailadresse drin, genauso den Nick und die Mailadresse des neuen Besitzers. Ebenfalls sollte der alte Besitzer einen Code oder PW nennen der nur ihm und dem neuen Besitzer bekannt sind. Die Mail hat von der eingetragenen Mailadresse zu erfolgen.

3. Der neue Besitzer sendet ebenfalls eine Mail an entsprechenden GO indem er ein PW, den Code, der ihm vorher vom Vorbesitzer genannt wurde, und eine Emailadresse angibt. Diese Mail hat über die zuvor genannte Mailadresse zu
erfolgen.

4. Der GO trägt die neuen Daten in den Account ein und benachrichtigt den neuen Besitzer, das er nun den Account übernehmen kann.

5. Nur wenn all diese Daten bekannt sind, wird der Account übergeben. Sollten irgendwelche Ungereimtheiten während der Übergabe entstehen, wird der Account sofort gesperrt und an den alten Besitzer zurückgegeben.

Sollte ein Tausch ohne die Mithilfe der GO gemacht werden, werden etwaige gestohlene oder fehlgeleitete Übergaben zurückgeholt. Der Account verbleibt dann bei
demjenigen der ihn gerade hat. Wir übernehmen dann keinerlei Verantwortung. Der Account bleibt jederzeit Eigentum der GameForge und darf nicht veräußert werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Account auf Lebenszeit gesperrt / gelöscht.
.



§2 IP-Sharing

Um ungerechtfertigte Sperren zu vermeiden ist es dringend nötig dies bei
einem GO zu melden, sobald mehr als 1 Account über eine IP auf einem Server läuft. Sollte einer der eingetragenen Accounts seinen Nick ändern, ist dies umgehend dem GO mitzuteilen, um Sperren zu vermeiden.

Spielen mehrere Spieler über eine IP (Beispiel: Schule, Wohnheim, Familie)
so obliegt es im Zweifelsfall dem Spieler, nachzuweisen, dass die Accounts von mehreren Personen gespielt werden.


§3 Bugusing

Das Ausnutzen von Fehlern in der Programmierung zu seinem eigenen Vorteil, also sogenanntes Bugusing, ist nicht gestattet.

Jeder Spieler ist dazu verpflichtet, erkannte Bugs unverzüglich zu melden.
Wer Bugs ausnutzt, um sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen, wird je nach Schwere für mindestens 2 Tage, möglicherweise jedoch auch dauerhaft gesperrt. Gleiches gilt für das Nichtmelden von Bugs.



§3.1

Alle Inhalte in der Clan oder Charakterbeschreibung dürfen die Rahmen und
Seiten des Spiels nicht in die Länge oder Breite verzerren. Der
Zeicheninhalt ist auf 4000 Zeichen beschränkt und der Gebrauch von unnötigen
Leerzeichen
untersagt, wenn diese nur dazu dienen, die Beschreibung zu verlängern
und / oder Angriffe zu erschweren.
Bei Verstoß gegen diese Regel wird die Beschreibung administrativ editiert.
Bei wiederholtem Verstoß droht eine Spielsperre.


§3.2

Bilder und Grafiken in der Clan- oder Charakterbeschreibung sind nicht
erlaubt. Bei einem Verstoß droht eine Spielsperre.


§4 Eingriffe in die Spieltechnik

Maßnahmen, die übermäßigen Traffic verursachen oder dazu geeignet sind
den Spielablauf zu beeinträchtigen, sind zu unterlassen. Verboten sind
insbesondere automatische oder halbautomatische Scripts, die Abfragen auf
die Datenbank ausführen oder Spielmechanismen in Gang setzen. Ein Verstoß
dagegen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Spiel.

Auch das Verwenden von selbst gebastelten Scripts (Greasmonkeyscripts..),
die einen Spielvorteil erwirken, ist verboten und führt zum Ausschluss aus dem Spiel. Ersatzforderungen in Höhe des verursachten Schadens zzgl. des daraus resultierenden Verwaltungsaufwandes behalten wir uns vor (siehe auch AGB).


§5 Erpressung, Drohung, Beleidigung

Beleidigung (je nach Schwere) -> 1 bis 14 Tage Sperre
Beleidigung / Drohungen gegen das reale Leben -> 365 Tage Sperre
Beleidigung gegen Teamler in ihrer Ausübung -> 14 Tage Sperre
(per PN , E-Mail oder IRC)


§6 Bashen

Level des Angegriffenen -> erlaubte Angriffe pro Tag
01 - 30 -> 2
31 - 62 -> 4
63 - offen -> 6

Die Accountbehinderung entfällt.

Noobschutz: Angreifer, die die Levelgrenzen (- 9 Level) überschreiten müssen ab dem ersten Angriff mit einer Sperrung rechnen.
Zuwiderhandlungen werden nach einer festgesetzten Sperrliste geahndet
.




§8 Spielsprache bei bitefight.de

1. Auf allen entsprechenden Bitefight Servern (
www.bitefight.de ) ist Deutsch die offizielle Sprache im Spiel. Verstöße können mit einer Sperrung des Accounts geahndet werden.
Fremdsprachliche Ingame- Nachrichten / Allypages können unter Vorbehalt zu einer Sperrung des Accounts führen.

2. Jegliche fremdsprachigen Profilbeschreibungen, egal ob beleidigend oder
nicht, können u.U. zur Sperrung des Accounts führen.

Ob eine Sperrung ausgespochen wird, bzw wie lang diese sein wird, liegt im
Ermessen des zuständigen GO.


§9 Rücknahme

Maßnahmen, die von dem für den Server zuständigen Gameoperator gegen einen
Spieler vollzogen wurden, können nur von einem Supergameoperator oder
dem ausführenden Gameoperator zurückgenommen werden. (bei den GO und den SGO
ist die Zuständigkeit zu beachten.) Der Gesperrte hat sich an
den für Ihn zuständigen GO zu wenden. Sollte sich der entsprechende GO nach
48 Stunden nicht gemeldet haben, darf der SGO des Servers kontaktiert werden.


§10 Entscheidung eines GO

Versucht ein Spieler eine bereits getroffene Entscheidung eines Operators
zu umgehen, in dem er zum Beispiel einen anderen zuständigen Gameoperator mit dem gleichen Fall betraut, so führt dies zu einer Spielsperre (Ausnahme: Beschwerden über Gameoperatoren und deren Vorgehensweise. Beschwerden über die GO sind immer an die SGO zu richten!).


§11 Ausschluss aus dem Spiel

1. Jeder Verstoß gegen diese Regeln kann zu einer Sperrung oder zum
Ausschluss aus dem Spiel führen. Je nach Schwere des Vergehens kann dies durch die Gameadmins auf alle Server, sowie sämtliche sonstige Angebote von Gameforge ausgedehnt werden. Ein Spielausschluss kann somit auch bei entsprechendem Verhalten im Forum oder IRC verhängt werden. Das Team verpflichtet sich, jeden Fall eines Regelverstoßes nach Bekanntgabe nach bestem Wissen und Gewissen zu verfolgen.

2. Clans, deren Clannamen, Clan-TAG, Beschreibung, Bild, Homepage oder Forum pornografische, rassistische oder radikale Elemente enthalten, diese
verlinken oder in irgendeiner Form zugänglich machen, oder in einer anderen
Weise gegen geltendes Recht verstoßen, werden ohne Vorwarnung gelöscht, deren Mitglieder gesperrt und die Daten zur weiteren Verwendung der GF-Rechtsabteilung übergeben.


3. Weitergabe vertraulicher Nachrichten:

Persönliche Nachrichten (PN / PM), sowie Mails die vom Verfasser nicht
ausdrücklich zur öffentlichen Weitergabe freigegeben sind, dürfen nicht
veröffentlicht werden.

Bei Kenntnis eines solchen Vorfalles behält sich das Team den Ausschluss
des Posterstellers und des Betreibers / Admins des Boards vor, in dem der
Thread erstellt wurde.


4. Beleidigungen / Hetze gegen Spieler oder Clans:

Das öffentliche Bloßstellen, Anprangern und / oder Beleidigen einzelner
Spieler oder Clans in der Charakter- oder Clanbeschreibung ist nicht gestattet.
Bei Kenntnis dessen behält sich der GO das Editieren des entsprechenden
Textes oder in schwerwiegenden Fällen das Sperren des Accounts und / oder des Clans vor.


§12 Kriegsregeln

1.) Erklärung des Krieges
Kriege können ausschließlich durch den Meister eines Clans erklärt oder
gepostet werden. Ausnahmen siehe Punkt 4. der Kriegsregeln.
Die Memberlisten beider teilnehmenden Clans sind durch den erklärenden Meister in der Kriegserklärung zu posten.

1.1) Genehmigung des Krieges
Die Kriegerklärung wird im Bereich Diplomatie des jeweiligen Servers
gepostet.Sie muß vor Beginn des Krieges von einem GO bestätigt werden.

Die GO dürfen jederzeit die Kriegserklärung für ungültig erklären,
wenn ihnen die Erfüllung als unmöglich erscheint (Beispiel: 1 Mio. Gold,
zahlbar in 3 Wochen), oder auch erheblich gegen das Spielprinzip verstößt
(Beispiel: alle müssen Waffen deaktivieren).

1.2) Vorraussetzung für eine Kriegserklärung

Der herausfordernde Clan muss mindestens Stufe 3 Clanausbau und mindestens 4 Member besitzen.

1.3) Inhalt der Kriegserklärung
• Clannamen mit Clantag der Kriegsparteien
Memberlisten beider Clans
• Startdatum, Uhrzeit
• Siegbedingung XXX Siege / festes Enddatum
• Bedingungen an den gegnerischen Clan


2.) Frist bis Kriegsbeginn

Die Kriegserklärung muss mindestens 24 Stunden vor Inkrafttreten im
Diplomatie-Bereich, des entsprechenden Servers, im Forum gepostet werden. Benennt sich ein Spieler nach posten der Kriegserklärung oder nach Beginn des Krieges um, so ist dies im Forum zu posten.


3.) Kriege können ausschließlich von einem Clan an einen anderen Clan
erklärt werden.

Ausnahme: Einzelspielerkrieg nach 4.1 der Kriegsregeln.


4.) Kriegsteilnehmer

Nur Spieler, die in der offiziellen Memberliste des jeweiligen Clans
vertreten sind können am Krieg teilnehmen. „Inoffizielle“ Mitglieder, die
aufgrund Platzmangels nicht in dieser Liste vertreten sind, bleiben vom Krieg
ausgeschlossen. Die Bashregel ist für die beiden Kriegsparteien außer Kraft
gesetzt.Der Noobschutz wird insofern außer Kraft gesetzt, das Angriffe erlaubt sind, die KB aber nicht zählen.( Einigung beider Parteien über das Aussetzen des Noobschutzes ist möglich)

„Wings“ eines Clans müssen dem Krieg gesondert beitreten.
Hier reicht eine einfache Erklärung des Wingleaders im Kriegsthread des
Hauptclans aus. Der Kriegserklärende kann eine Teilnahme des Wings
ausschließen.

Wenn ein Clan einem anderen Clan den Krieg erklärt, heißt das nicht
automatisch, dass der Wing des herausgeforderten Clans am Krieg teilnimmt.

Die kriegserklärende Partei muß, wenn der Wing ebenfalls herausgefordert
werden soll, dies ausdrücklich im entsprechenden Kriegsthread erklären.


4.1) Ausnahmen (Einzelspielerkrieg):

Bei Beleidigungen, Nichteinhalten von Bündnissen oder NAP durch einen
Einzelspieler, kann ein Krieg eines Einzelspielers gegen einen Einzelspieler
erklärt werden. Im Falle einer Kriegserklärung wegen einer Beleidigung
wird der betreffende Spieler NICHT gesperrt.

Der Einzelspielerkrieg ist beim zuständigen Super-GO des Servers zu
beantragen und der Kriegsgrund durch den Kriegserklärenden zu dokumentieren.

Der Einzelspielerkrieg wird durch den betreffenden Super-GO genehmigt und im entsprechenden Forenbereich angekündigt.
Die Bashregel ist ausschließlich für die beiden Kriegsgegner außer Kraft
gesetzt.
Die 24 StundenRegel gilt NICHT beim Einzelspielerkrieg!


5.) Memberaufnahme während des Krieges

Nach Kriegserklärung dürfen weder der Kriegserklärende, noch der
gegnerische Clan, Member aufnehmen, die aktiv am Kriegsgeschehen teilnehmen.
Diese Member unterliegen somit der Bashregel, die möglichen KB werden nicht gewertet.
Um zu gewährleisten, daß vor Kriegbeginn keine Member mehr aufgenommen wurden, postet der kriegserklärende Clan die Memberlisten der beteiligten Clans.


6.) Austritt bei Kriegserklärung

Mitglieder eines Clans haben die Möglichkeit vor Kriegsbeginn aus dem
entsprechenden Clan auszutreten, um sich dem Krieg zu entziehen.
Fällt dabei die Member-Anzahl eines beteiligten Clans unter 4 ist der Krieg
für diese Partei automatisch verloren.

Tritt ein Mitglied nach Ablauf dieser Frist aus, unterliegt es wieder der
Bashregel, darf jedoch für 30 Tage dem Clan nicht erneut beitreten.


7.) Urlaubsmodus / Kriegsminister


Ein jeder Clan wird dazu aufgefordert ein Member zum Kriegsminister zu ernennen. Er wird dieselben Rechte wie ein Meister im Kriegsfalle haben.

1. Urlaub kann zwischen zwei und dreißig Tagen eingetragen werden. Der Meister oder Kriegsminister ist in Kenntnis zu setzen.
2. Der Kriegsminister ist genauso wie der Meister befugt, Kriege zu erklären oder durch Kapitulation zu beenden.
3. Im Kriegsfall sind Member im Urlaub vor Kriegsbeginn bekannt zu geben. Sind weniger als 50% der Member vor Kriegsbeginn anwesend, darf ein Krieg nicht erklärt werden bzw. kann vom Gegner abgelehnt werden. Ein GO wird nach Einsichtnahme die Abwesenheit bestätigen.
4. Treten nach Kriegsbeginn Member den Urlaub ohne Vorankündigung an, zählen sie wie ausgetreten. Fallen dadurch mehr als 50% der Member aus oder ergibt sich aus der Summe der ausgetretenen Member und Membern im Urlaub weniger als 50% der Ursprünglich geposteten Member, so gilt der Krieg für die entsprechende Seite als verloren.
5. Member im Urlaub sind mit Zeitangabe dem GO mitzuteilen. Geschieht dies nicht und es werden nicht machbare Angriffe dem GO gemeldet, wird der Krieg zugunsten des Gegners für gewonnen erklärt.
6. Sind Member durch z.B. Krankenhausaufenthalte oder ähnliches gezwungen in Urlaub zu gehen, so können sie im Clan verbleiben und gelten als entschuldigt. Dies ist dem Meister oder dem Kriegsminister mitzuteilen und dem zuständigen GO zu melden.


8.) Kampfberichte

• Es zählen nur Kampfberichte innerhalb der Levelgrenzen (max
+-9Level , Angriffe außerhalb der 9 Level Grenze sind erlaubt, werden aber nicht als Siege gewertet.), es sei denn beide Parteien einigen sich einvernehmlich auf den
Verzicht des Noobschutzes. Kommt es zu keiner Einigung, tritt der Noobschutz automatisch in Kraft.

• Die Kampfberichte sind innerhalb von 48 Stunden im entsprechenden Thread
(nach Möglichkeit gebündelt) zu posten, sonst sind sie ungültig.

9.) Ungültige Ziele des Krieges bzw. Kapitulationsbedingungen:

• Es darf keine Clanauflösung / -umbenennung gefordert werden.
• Es dürfen keine Clanaustritte gefordert werden.
• Es darf nicht gefordert werden, dass Meister- / Admintitel abgegeben werden
müssen.
• Es dürfen keine Naps, bzw. verminderte Angriffe gefordert werden.

Bedingungen an den gegnerischen Clan dürfen nicht gestellt werden, die
eine Zeit von max.7 Tagen überschreitet.



10.) Kriegsbeendigung:

• Eine der Kriegsparteien kapituliert öffentlich im Forum.
• Die Kapitulationsbedingungen oder die Kriegsziele der Gegenpartei werden
erfüllt.
• Mehr als 50% der Mitglieder einer Kriegspartei verlassen den Clan.
• Wird länger als 5 Tage kein KB im entsprechenden Thread gepostet, kann
der zuständige GO den Krieg für beendet erklären. Der Krieg endet in diesem Fall unentschieden.


11.) Aufschub des Krieges

Wenn einem Clan der Krieg erklärt wird, der momentan im Krieg ist, hat
dieser die Möglichkeit den Krieg abzusagen bzw. den Krieg zeitlich zu
verschieben.

• Ausgenommen es handelt sich dabei um Punkt 4.1 dieser Kriegsregel.


12.)Duell

Ein Duell unterliegt keinen weiteren Regeln. Es ist absolut freiwillig und nur dann gültig, wenn beide Seiten den Bedingungen zustimmen. Ein GO des Servers stimmt nach Einsicht in die beidseitige Einverständniserklärung zu.



§13 AGB

Für Spieler, die aufgrund Landesrecht, Minderjährigkeit oder aus anderen
Gründen in allgemeine Geschäftsbedingungen rechtlich wirksam nicht
einwilligen können, werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der
spielinternen Auslegung von Regeln zusätzlich herangezogen.

Hierdurch entsteht keine rechtliche Bindung der Spieler an die AGB, es ist
jedoch eine für alle Spieler gleiche Beurteilung von Sachverhalten
möglich.


§14 Schlussklausel

Wie immer zum Schluss: Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses
Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig
entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt
und ihrer
Gültigkeit davon unberührt.

 
Es ist Zeit sich zu Verwandeln
 
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